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Vollschutz für Ihr Gerät bis EUR 1500,- (60 Monate)


Die Vollschutz-Produkte:

Die Vollschutz-Produkte bieten einen umfassenden Hardware-Schutz für alle Geräte, die beim Kauf mit einem solchen Vollschutz versehen werden.

Sie sichern sich durch den zusätzlichen Kauf eines Vollschutz-Produktes Leistungen, die weit über die Hersteller-Garantie des Gerätes hinaus gehen. Die 36 bzw. 60 Monate Schutz auf Material- und Herstellungsfehler garantieren Ihnen, dass hier keinerlei zusätzliche Kosten auf Sie zu kommen, falls das geschützte Gerät innerhalb der Laufzeit defekt werden sollte, also einen Hardware-Schaden aus den genannten Gründen erleidet, Ersatzteile und Arbeitszeit sind durch den Vollschutz bereits abgedeckt. Der Kassenbeleg mit Gerät und Vollschutz stellt für Sie den Nachweis und die Berechtigung dar, im Falle eines Hardware-Schadens die Leistungen einzufordern. Der Preis für das jeweilige Vollschutz-Produkt ist pro zu schützendem Gerät nur einmal zu bezahlen und ist darauf hin 36 bzw. 60 Monate lang gültig. Durch die Kooperation mit internationalen Versicherungsanstalten bietet der Ringfoto-Vollschutz zusätzlich Schutz gegen weitere unvorhergesehene, plötzlich eintretende Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Hardware, unter Anwendung der später beschriebenen Selbstbehaltsregelung.

Deckungstabelle:

* Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers (Fehlbedienung, Sturz, Bruch, Flüssigkeit) mit Selbstbehalt.
* Mechanisch einwirkende Gewalt, Implosion oder sonstige Wirkung unter Unterdruck.
* Wasser oder Feuchtigkeit aller Art durch Elementarschäden, Schäden an Gebäuden (Rohrbruch etc.)
* Elementarschäden, wie Hochwasser, Steinschlag, Sturm, Frost Überschwemmung, Lawinen.
* Brand, Blitzschlag, Explosionen aller Art sowie relevante Schäden durch Feuerlöschung.
* Versengen und Verschmoren, Rauch und Ruß durch äußere Einwirkung.
* Indirekter Blitzschlag
* Unmittelbare Wirkung elektr. Energie infolge Erdschluss, Kurzschluss, Überspannung etc.
* Material- und Herstellungsfehler
* Über- oder Unterspannung, elektronische Aufladung, elektromagnetische Störung.
* (*nur Vollschutz Plus) Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder Beraubung, mit Selbstbehalt

Sie haben dadurch den Vorteil, dass Schäden wie defekte Notebook-Bildschirme oder Netzteile, indirekter Blitzschlag etc. keine Reparaturkosten verursachen. Lediglich bei Ungeschicklichkeit und Diebstahlschäden ergeben sich je nach Vollschutz-Produkt später angeführte Selbstbehalte. Im Totalschadenfall (z.B. Brand, unwirtschaftliche Reparaturkosten etc.), innerhalb der 36 bzw. 60 Monate Laufzeit, haben Sie durch die Ringfoto-Vollschutz-Produkte das Recht auf ein Neugerät wie auf den folgenden Seiten beschrieben. Selbst ein Herstellerwechsel ist möglich. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne als Aufpreise durch Ihren Ringfoto Partner erhalten. Da sich der Ringfoto-Vollschutz auf die Geräte-Seriennummer bezieht, können Sie Ihr Gerät ohne weiters innerhalb der Laufzeit verkaufen, der Vollschutz bleibt aufrecht, solange sich der neue Besitzer über die Rechte und Pflichten aus den Vollschutz-Produkten informiert (Informationsfolder) und diese anerkennt.

Es gibt mehrere Ringfoto Vollschutz-Produkte:

Je nach Warenwert und –gruppe ergeben sich unterschiedliche Vollschutz-Produkte. Eine weitere Unterscheidung ergibt sich durch den Vollschutz Plus, der auch einen Diebstahlschutz beinhaltet.

Vollschutz

36 bzw. 60 Monate Garantie und Gewährleistung inklusive 36 bzw. 60 Monate Vollschutz laut Deckungstabelle mit Selbstbehalt bei Schäden durch Ungeschicklichkeit.

Vollschutz Plus

36 bzw. 60 Monate Garantie und Gewährleistung inklusive 36 bzw. 60 Monate Vollschutz laut Deckungstabelle mit zusätzlichen Schutz gegen Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung. Selbstbehalt bei Schäden durch Ungeschicklichkeit, Einbruchdiebstahl, Diebstahl und Beraubung.

Ringfoto-Vollschutz Auswahl:

Für alle Geräte Kategorien Foto/Video (analog/digital), Unterhaltungselektronik, Haushaltsgeräte, Mobiltelefone, Computer und Zubehör können Vollschutz-Pakete erworben werden. Bitte beachten Sie beim Kauf eines der Vollschutz-Produkte den Preis des zu schützenden Gerätes sowie die gewünschte Laufzeit. Je nach dem wählen Sie dann den entsprechenden Vollschutz in untenstehender Tabelle aus. Falls Sie entscheiden, dass Ihr Gerät auch gegen Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung geschützt sein soll, dann wählen Sie eines der Vollschutz Plus Pakete aus.

Egal welches Produkt Sie wählen, Sie haben auf jeden Fall 36 bzw. 60 Monate Garantie und Gewährleistung für Ihr gekauftes Gerät und das ab € 19,90 als Einmalzahlung für 3 Jahre.

B1- Für Notebooks können die Vollschutz-Pakete generell erst ab Preisgruppe 3 erworben werden, auch wenn der Verkaufspreis unter €500,- liegt.

B2- Ringfoto-Sets können nur bis zu einem Verkaufspreis von €2.500,- geschützt werden wobei nur Vollschutz-Pakete der Preisgruppe 5 oder 9 verwendet werden dürfen, auch wenn der Verkaufspreis des Ringfoto-Sets darunter liegen würde.

B3-Für Navigationsgeräte, Car-Hifi-Systeme und Handies (Warenwerte ohne Stützung) können keine Plus-Pakete erworben werden.

Alle Wertangaben verstehen sich als Verkaufspreise inkl. MwSt.

Alle Preise gelten als Einmalzahlung für 36 bzw. 60 Monate.

Selbstbehalte:

Selbstbehalte werden grundsätzlich von den Kosten der Reparatur bzw. den Kosten eines Neugerätes im Totalschadenfall berechnet.

Vollschutz:

Selbstbehalt von 25% jedoch mindestens € 30,– inkl. MwSt. bei allen Handys sowie allen stationären Geräten

(Audio, Hifi, DVD, PC etc.) nur für gedeckte Schäden die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind.

Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,– inkl. MwSt. bei allen der Bauart nach transportablen Geräten (Notebooks, Foto, Video, Auto-Hifi etc.) nur für gedeckte Schäden die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit) entstanden sind.

Vollschutz Plus:

Selbstbehalt von 33% jedoch mindestens € 90,– inkl. MwSt. bei allen Geräten nur für gedeckte Schäden die aufgrund von Ungeschicklichkeit (Sturz, Bruch, Fehlbedienung, Flüssigkeit), Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung entstanden sind.

Bei Diebstahl aus einem KFZ zwischen 06:00 und 22:00 Uhr wird, bei gewährtem Schadenersatz, grundsätzlich ein Selbstbehalt von 50% jedoch mindestens € 90,– exkl. MwSt. berechnet, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr besteht hier keine Deckung.

Ein Schaden, was tun?

Grundsätzlich gilt der Ringfoto-Vollschutz unabhängig von voran gegangenen oder gültigen Herstellergarantien als Bring-In-Schutz. Zur Anmeldung eines Schadens nehmen Sie bitte daher neben dem defekten Gerät unbedingt auch den originalen Kassenbeleg sowie diesen Folder zu Ihrem Ringfoto Partner mit. Es gibt eine grundsätzliche Unterscheidung der möglichen Schadenfälle, die laut der angeführten Deckungstabelle in Deckung stehen.

A / Material- und Herstellungsfehler:

Hierbei handelt es sich um Schäden, die durch den normalen Gebrauch des geschützten Gerätes entstanden sind. Als Beispiel gelten hier defekte Netzteile oder Platinen von Desktop-Computern, Elektronikschäden in Foto-/Videogeräten etc. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem Ringfoto Partner. Dort wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Falls es sich um einen Hardwareschaden aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern handelt, bezahlen Sie innerhalb der 36 bzw. 60 Monate Laufzeit des Ringfoto-Vollschutzes keine Reparaturkosten. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert- Ersatz wie später beschrieben. Bei einem Gerätetausch durch den Hersteller aufgrund von Material- und Herstellungsfehlern behalten Sie bitte den Austauschlieferschein. Dieser gilt zusammen mit dem ursprünglichen, originalen Kassenbeleg als Nachweis für eventuell weitere Schadensansprüche.

B / Schäden durch Ungeschicklichkeit des Geräteinhabers:

Diese Schäden entstehen durch Fehlbedienung (z.B. Abbruch der CD-Lade), Sturz- und Bruchschäden sowie Schäden durch Flüssigkeiten bzw. Feuchtigkeit. Bringen Sie Ihr Gerät zu Ihrem Ringfoto Partner und füllen Sie das aufliegende Schadenformular aus. Nach der Freigabe wird das Gerät analysiert und die Reparatur veranlasst. Im Falle von Schäden durch Ungeschicklichkeit wird von Ihrem Ringfoto Partner ein Selbstbehalt von den Reparaturkosten bzw. vom Neugerätewert verrechnet. Dies gilt auch für Schäden, die sich erst durch die Analyse des Reparatur-Centers als Schäden durch Ungeschicklichkeit erweisen. Bitte beachten Sie auch, dass Zerkratzen und Verschrammen nicht als Schäden gelten, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Falls sich die Reparatur als unwirtschaftlich erweisen sollte, haben Sie durch den Vollschutz das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben, abzüglich des Selbstbehaltes.

C / Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung:

In diesen Fällen ist es unbedingt notwendig, dass Sie unmittelbar (1 Tag) nach Kenntnis der Tat diese bei der nächsten zuständigen Behörde zur Anzeige bringen. Dort bekommen Sie auch die Abschrift des Anzeigenprotokolles, das für die rasche Abwicklung unbedingt notwendig ist. Ihr Ringfoto Partner prüft nun die Vollschutz- Plus-Berechtigung laut Ihrer Original-Rechnung und leitet das Anzeigenprotokoll, das auszufüllende Schadenblatt sowie die Kundenrechnung an die deckende Versicherungsanstalt weiter. Nach deren Freigabe (3-4 Werktage) haben Sie aufgrund des Vollschutz-Produktes das Recht auf einen Neugerätewert-Ersatz wie später beschrieben. Bei Schäden durch Einbruchsdiebstahl, Diebstahl und Beraubung wird von Ihrem Ringfoto Partner ein Selbstbehalt von den entstehenden Reparaturkosten bzw. vom Neugerätewert verrechnet. Für Verlust, Beschädigung oder Zerstörung der geschützten Geräte durch Einbruchdiebstahl wird Ersatz geleistet, wenn die Geräte in einem versperrten und verschlossenen Raum oder in einem versperrten und verschlossenen, verkehrsüblichen Beförderungsmittel von außen nicht sicht- und/oder vermutbar aufbewahrt werden. Bei Diebstahl aus einem KFZ zwischen 06:00 und 22:00 Uhr wird, bei gewährtem Schadenersatz, ein Selbstbehalt von 50% berechnet, zwischen 22:00 und 06:00 Uhr besteht hier keine Deckung. Von 06:00 bis 22:00 Uhr besteht der Schutz allerdings nur, wenn das verkehrsübliche Beförderungsmittel nachweislich auf einem bewachten Parkplatz, auf einem nicht frei zugänglichen Areal oder in einer versperrten Garage abgestellt ist. Ein kurzfristig notwendiges, versperrtes Abstellen des verkehrsüblichen Beförderungsmittels während der Dauer des Transportes auf dem direkten Transportwege ist von der genannten Auflage ausgenommen.

D / Alle anderen Schäden:

Schäden durch andere Ursachen als A, B oder C werden in ähnlicher Form abgewickelt. Bringen Sie daher Ihr defektes Gerät zu Ihrem Ringfoto Partner. Für alle Schäden die ein behördliches Vorgehen nach sich ziehen (Brand, Naturkatastrophen etc.) bringen Sie bitte auch die entsprechende Bestätigung mit. Ihr Gerät wird entweder repariert oder Sie kommen in den Genuss eines Neugerätewert-Ersatzes, wie unten beschrieben. Dies gilt auch bei Totalverlust des Gerätes. Ein Selbstbehalt ist für diese Schäden nicht vorgesehen. Neugerätewert-Ersatz: Das bedeutet, dass Sie im Falle eines Totalschadens oder einer unwirtschaftlichen Reparatur als Ersatz für Ihr altes, defektes Gerät ein Neugerät erhalten, das technisch dem alten Gerät zumindest gleich oder besser gestellt ist. Bei Verfügbarkeit gleichwertiger Geräte besteht kein Anspruch auf technisch bessere, selbst wenn diese dem ursprünglichen Anschaffungswert entsprechen würden. Bitte beachten Sie auf jeden Fall, dass das alte Gerät inkl. aller Original-Zubehörteile in den Besitz Ihres Ringfoto Partners übergeht und der zugehörige Ringfoto-Vollschutz als erloschen gilt. Bringen Sie daher bei einem Ersatz des Gerätes alle Original-Zubehörteile, am besten in der Originalverpackung, (Akkus, Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen, Mäuse etc.) in die Filiale mit. Verbesserungen des Gerätes durch Aufrüstungen können Sie gerne als Aufpreise durch Ihren Ringfoto Partner erhalten.

Ablöse:

Eine Ablöse der Schäden, auch bei Totalschäden, in Bargeld ist nicht möglich.

Geltungsbereich:

Bei der Bauart nach stationären Geräten gilt die Betriebsstätte des Endverbrauchers. Bei Endverbrauchern mit mehreren Betriebsstätten ist das Gerät an jeweils der Betriebsstätte in Schutz genommen an der das Schadenereignis eintritt, soweit sich diese auf dem Gebiet der EU befindet. Bei der Bauart nach transportablen Geräten gilt als örtlicher Geltungsbereich Europa im geographischen Sinne, exklusive GUS-Staaten.

Leistungs-Beginn und -Ende:

Als Leistungsbeginn für die einzelnen Vollschutz-Produkte gilt der Tag der Fakturierung. Leistungsende ist in jedem Fall 36 bzw. 60 Monate nach Geräte-Rechnungsdatum. Bei Ersatz eines Gerätes nach einem Totalschaden (unwirtschaftliche Reparatur, Diebstahl etc.) gilt der zugehörige Vollschutz als erloschen. Für das Neugerät kann selbstverständlich wieder ein neuer

Ringfoto-Vollschutz oder -Vollschutz Plus erworben werden. Grundsätzlich gilt:

• Der Vollschutz ist nur gültig in Verbindung mit der Originalrechnung (keine Kopien).

• Voraussetzung für die Vollschutz-Produkte ist, dass die geschützten Geräte (bewegliche Geräte wie Foto-/ Videogeräte, Notebooks, Handys...) ihrer Bauart nach für einen Transport geeignet sowie während des Transportes/Tragens ordnungsgemäß gesichert und laufend beaufsichtigt sind.

• Schäden an der Software (auch Betriebssysteme, Treiber, Hilfsprogramme etc.) sind nicht gedeckt. Die Geräteinhaber oder deren Bevollmächtigte sind für die Programme, die Treiber, den Datenbestand und dessen Funktionsfähigkeit selbst verantwortlich.

• Daten- und Softwarebestandverluste aus den angeführten Schadensursachen können nicht geltend gemacht werden. Ebenso werden die Reparaturkosten für Probleme mit Software- und Betriebssystem, Viren, Kompatibilität, Datenrettung, Wiedereinspielen, Datenwiederbeschaffung etc. nicht ersetzt.

• Verbrauchsmaterial und Verschleißteile, wie Fernbedienungen, Akkus, Batterien, Toner, Fuser, Tinte, Trommeln, Keilriemen, Kohlebürsten, Lampen etc. sind nicht gedeckt.

• Die Verwendung außerhalb der vom Hersteller angegebenen Zwecke und Betriebsvorschriften ist nicht gedeckt. Dies gilt auch für jeglichen Schaden, der durch Missbrauch oder unsachgerechten Gebrauch entstanden ist.

• Geräte die einer gewerblichen Nutzung unterliegen gelten nur dann als geschützt, wenn sie auf Grund der Herstellerangaben auch für eine solche geeignet sind.

• Der Schutz sowie die Garantieverlängerungen beziehen sich auf den Auslieferungszustand der Geräte.

• Tastaturen und Mäuse sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung mit dem Hauptgerätgedeckt.

• Modulare Geräte sind nur im Rahmen einer Original-Herstellerverpackung als Set gedeckt.

• Durch Ringfoto definierte originale Set-Angebote (Kameragehäuse + Objektiv + Blitz etc.) gelten als ein Gerät.

• Die Deckung für Handys bezieht sich immer auf den theoretischen Verkaufswert (ohne Stützungen).

• Garantien der Gerätehersteller sind vorrangig leistungspflichtig, sowie sämtliche sonstige Haftungen oder vertragliche Verpflichtungen Dritter.

• Grundsätzlich gilt eine subsidiäre Haftung als vereinbart. Allfällig bestehende Versicherungen oder Haftungen Dritter beim Geräteinhaber sind im Schadenfall vorrangig zu belasten. Eventuelle Differenzen hierbei (Zeitwert auf Neugerätewert) werden durch den Vollschutz gedeckt.

• Teile und Geräte-Garantie/Gewährleistungen sind wie sonst auch vorrangig zu ziehen.

• Bei gedeckten Totalschäden (auch bei defekten Original-Zubehörteilen, z.B. Netzteile) geht, nach Ersatzleistung, das entsprechende Gerät inkl. aller Zubehörteile (Netzteile, Kabel, CDs, Handbücher, Boxen etc.) in den Besitz Ihres Ringfoto Partners über.

• Zerkratzen und Verschrammen gelten nicht als gedeckte Schäden, solange die technische Funktionalität nicht in Mitleidenschaft gezogen ist. Weiters sind Schäden, die den vom Hersteller vorgegebenen Betrieb des Gerätes nicht beeinträchtigen (kosmetische Beeinträchtigungen wie Kratzer etc.) nicht gedeckt.

• Durch Professionisten durchgeführte Arbeiten (Lieferung, Installation, Aufbau etc.) unterliegen deren Haftung.

• Grundsätzlich wird kein Ersatz für Haftpflicht-, Sachfolge- und Vermögensschäden geleistet (auch nicht für weiteres Zubehör wie Autoeinbausätze, verbliebene Toner, Patronen etc.).

• Schäden durch normale, übliche Abnützung und Verschleiß sowie eventuelle Kosten für Service-, Justage- und Reinigungsarbeiten werden nicht ersetzt. Dies gilt auch für eine allmähliche Verschlechterung der Geräteleistung.

• Schäden die durch die Verwendung oder in Folge von schadhaftem externen Zubehör eintreten sind nicht gedeckt (z.B. Unterwassergehäuse).

• Schäden durch Reparaturversuche oder Eingriffe Dritter ohne Autorisierung sind nicht gedeckt.

• Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder dritte Personen verursacht werden sind nicht gedeckt.

• Schäden durch ein unerklärliches Verschwinden des Gerätes (z.B. durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegen lassen) sind nicht gedeckt.

• Schäden durch Verlieren, Vergessen oder unbeaufsichtigtes Liegen lassen sind nicht gedeckt.

• Schäden, die angemeldet werden, jedoch durch die Nichteinbringbarkeit des Gerätes nicht nachgewiesen werden können, sind nicht gedeckt. Ausgenommen davon sind Schäden durch Diebstahl, Einbruchsdiebstahl und Beraubung.

• Kosten durch Schäden, die keine Hardwareschäden sind oder sich nachträglich als keine Hardwareschäden erweisen, sind nicht gedeckt.

• Zusätzlich gekauftes Zubehör ist nicht gedeckt.

• Kalkschäden jeder Art gelten als unsachgerechter Gebrauch der Geräte bzw. als Verschleiß und sind nicht gedeckt.

• Falls in der Laufzeit der Vollschutz-Produkte das geschützte Gerät getauscht wurde (Garantietausch durch Hersteller etc.) müssen bei Einforderung einer Leistung aus dem Vollschutz auch die entsprechenden Nachweise (Lieferschein, Austauschbeleg etc.) vorgelegt werden.

• Angemeldete Schäden ohne genauer Schadenhergangs-Beschreibung werden nicht bearbeitet und sind bis zur vollständigen Klärung nicht gedeckt.

• Bei jeglicher Bewertung ob ein Schaden als gedeckt gilt, zählt die Ursache des Schadens. Der Geräteinhaber

oder dessen Bevollmächtigter ist für das geschützte Gerät verantwortlich. Dies schließt auch eine sorgsame und vorausschauende Verwahrung mit ein. Ein Schadenfall bei dem die, dem Geräteinhaber zumutbare, Sorgfalt ausser Acht gelassen wurde, findet keine Deckung.

Daten ohne Gewähr. 

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